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Bitte beachten!

Der Übungsplatz steht für Übungsfahrten mit Zweirädern nicht zur Verfügung.

Helfen Sie bitte mit beim reibungslosen Ablauf auf der zur Zeit größten deutschen Verkehrsübungsanlage durch Einhaltung der Platzordnung.

  1. Auf der gesamten Anlage gelten die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs.

  2. Neu: Üben darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist und von einem Führerscheininhaber begleitet wird.

  3. Es besteht eine Ausweispflicht des Übenden.

  4. Es sind nur 2 Personen im Fahrzeug erlaubt (auch keine weiteren Mitglieder des eigenen Hausstandes sowie Kleinkinder). Zusatzpersonen müssen sich ggf. außerhalb des Geländes aufhalten.

  5. Während der Übungsstunde darf das Fahrzeug nicht verlassen werden (auch nicht für Parkeinweisungen).

  6. Das Übungsgelände darf nicht zu Fuß begangen werden (außer zur Anmeldung).

  7. Die Höchstgeschwindigkeit wird für alle Verkehrsflächen auf 30 km/h begrenzt.

  8. Ein Üben von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt.

  9. Jedes übende Fahrzeug ist gegen Fremdschaden (Haftpflicht) versichert. Auch Schäden z.B. an Verkehrszeichen, an Weinbauanlagen, Straßenbauten und dergleichen sind Fremdschäden.

  10. Fahrzeuganhänger sowie Wohnwagenanhänger mit eigener Zulassung müssen dafür eine zusätzliche Versicherungsgebühr entrichten.

  11. Jeder Schaden ist dem Platzwart zu melden.

  12. Eine Kaskoversicherung kann der Platzherr nicht zur Verfügung stellen. Bei Verursachung oder Mitverursachung eines Unfalles muss der Schaden am eigenen Fahrzeug selbst getragen werden.

  13. Der Platzwart ist berechtigt, über diese Ordnung hinausgehende Anweisungen zu erteilen. Diese sind zu befolgen.

  14. Nichtbefolgung führt zum Platzverweis. Eine Rückzahlung der Benutzungsgebühr erfolgt dann nicht.

  15. Mit der Bezahlung der Benutzungsgebühr erkennen Übende und Begleiter die vorstehende Platzordnung an.

  16. Ohne Entrichtung der Benutzungsgebühr darf nicht geübt bzw. der Platz befahren werden und würde strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Zusatz bei den Fahrbedingungen

Ein weiteres Spezialfahrzeug ist der Ellenator, den man mit 16 Jahren fahren darf. Somit darf man hier ab 15 Jahren bei uns entsprechend mit diesem Fahrzeug üben.

Mit Leichtfahrzeugen, wie zum Beispiel dem Opel Rocks-e, bzw. dem Citroën Ami, die nicht schneller als 45 km/h sind und schon mit 15 Jahren gefahren werden dürfen, darf man bei uns ab 14 Jahren üben.

Das Üben mit motorisierten Trikes ist ebenfalls möglich.

Noch Fragen?

Rufen Sie uns zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr an

+49 7131 77 29 17

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